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Sicherheit der Datenverarbeitung

Um personenbezogene Daten zu schützen, haben wir sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Wo es uns möglich ist, verschlüsseln oder pseudonymisieren wir personenbezogene Daten. Dadurch machen wir es im Rahmen unserer Möglichkeiten so schwer wie möglich, dass Dritte aus unseren Daten auf persönliche Informationen schließen können.

Art. 25 DSGVO spricht hier von “Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen” und meint damit, dass man sowohl bei Software (z. B. Formularen) also auch Hardware (z. B. Zugang zum Serverraum) immer an Sicherheit denkt und entsprechende Maßnahmen setzt. Im Folgenden gehen wir, falls erforderlich, noch auf konkrete Maßnahmen ein.

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